Steuerrechner 2026

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Aktualisiert: 2026-01-01

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Bundesministerium der Finanzen - Einkommensteuer

Einkommensteuer 2026: die ersten 12.348 Euro sind frei

Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € zahlen Sie nichts. Der erste Euro darüber wird mit 14 % besteuert, und von da an steigt der Satz kontinuierlich, bis er bei 69.879 € zu versteuerndem Einkommen die 42 % erreicht.

Wichtig ist das Wort kontinuierlich. Es gibt keine Stufen, in die man hineinrutscht. Wer 100 € mehr verdient, zahlt nur auf diese 100 € den höheren Satz, nie auf das ganze Einkommen.

Die Zonen des Tarifs

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
bis 12.348 €0 %
12.349 € bis 17.799 €14 % steigend auf ca. 24 %
17.800 € bis 69.879 €ca. 24 % steigend auf 42 %
69.880 € bis 277.825 €42 %
ab 277.826 €45 %

Grundtabelle 2026 für Alleinstehende. Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich alle Beträge (Splittingtarif).

Grenzsteuersatz ist nicht Durchschnittssteuersatz

Die 42 % klingen nach viel und werden ständig falsch verstanden. Wer 70.000 € zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt nicht 42 % davon. Er zahlt 42 % auf den letzten Euro und deutlich weniger im Schnitt — tatsächlich liegt die Durchschnittsbelastung dort eher bei 27 bis 28 %.

Praktisch heißt das: Eine Gehaltserhöhung lohnt sich immer. Der Satz, den Sie in Steuerdiskussionen hören, ist fast nie der, den Sie zahlen.

Was noch obendrauf kommt

  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Einkommensteuer, aber erst oberhalb einer Freigrenze. Rund 90 % der Steuerzahler zahlen ihn seit 2021 gar nicht mehr.
  • Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern — jeweils auf die Einkommensteuer, nicht auf das Einkommen. Bei 8.000 € Steuer sind das 640 bis 720 €.
  • Sozialabgaben, die keine Steuer sind, aber vom selben Brutto abgehen: das rechnet der Gehaltsrechner mit.

Vom Brutto zum zu versteuernden Einkommen

Der Tarif greift nicht auf Ihr Bruttoeinkommen, sondern auf das, was nach allen Abzügen übrig bleibt. Dazwischen liegen mehrere Posten, die zusammen leicht fünfstellig werden:

  1. Werbungskosten. Pauschal 1.230 €, ohne dass Sie irgendetwas nachweisen. Mit Pendlerpauschale, Arbeitszimmer und Fortbildung wird es oft deutlich mehr — sammeln lohnt erst ab dieser Schwelle.
  2. Sonderausgaben: Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden, Kirchensteuer.
  3. Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflege, Behinderung, jeweils oberhalb einer zumutbaren Eigenbelastung.
  4. Kinderfreibeträge, sofern sie günstiger sind als das Kindergeld. Das prüft das Finanzamt automatisch.

Abgeben oder nicht

Pflicht besteht unter anderem bei Nebeneinkünften über 410 €, bei Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld über 410 €, bei Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor und bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig.

Freiwillig lohnt es sich fast immer. Die durchschnittliche Erstattung liegt im vierstelligen Bereich, und rückwirkend sind vier Jahre möglich — eine Erklärung für 2022 können Sie also noch bis Ende 2026 abgeben.

Der Rechner schätzt. Er rechnet den Tarif zonenweise linear, während das Gesetz eine quadratische Progression verwendet; für die Größenordnung reicht das, für den Bescheid nicht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)