Was vom Gewinn übrig bleibt, hängt an der Rechtsform
Derselbe Gewinn, dieselbe Arbeit, unterschiedliche Steuer. Ein Einzelunternehmer versteuert seinen Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Eine GmbH zahlt zuerst Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, und wenn das Geld anschließend zum Gesellschafter fließt, noch einmal Kapitalertragsteuer.
Welche Form günstiger ist, entscheidet sich weniger an der Höhe des Gewinns als daran, ob Sie ihn entnehmen oder im Unternehmen lassen.
Die Belastung im Vergleich
| Einzelunternehmen | GmbH, thesauriert | GmbH, ausgeschüttet | |
|---|---|---|---|
| Gewerbesteuer | ca. 10.600 € | 14.000 € | 14.000 € |
| Körperschaftsteuer + Soli | — | 15.825 € | 15.825 € |
| Einkommensteuer | ca. 32.000 € | — | — |
| Anrechnung Gewerbesteuer | − ca. 10.600 € | — | — |
| Kapitalertragsteuer auf Ausschüttung | — | — | ca. 18.500 € |
| Gesamtbelastung | ca. 32 % | ca. 30 % | ca. 48 % |
Grobe Größenordnungen, ohne Kirchensteuer und ohne individuelle Besonderheiten. Die genaue Belastung hängt am Hebesatz der Gemeinde und am persönlichen Steuersatz.
Die Regel, die daraus folgt
Wer den Gewinn zum Leben braucht, fährt als Einzelunternehmer meist besser. Wer ihn im Unternehmen lässt, um zu investieren oder Rücklagen zu bilden, ist mit der GmbH vorne — dort bleiben rund 70 % des Gewinns im Betrieb statt 68 %, und zwar dauerhaft, solange nicht ausgeschüttet wird.
Der zweite, oft wichtigere Grund für eine GmbH hat mit Steuern nichts zu tun: die Haftungsbeschränkung. Als Einzelunternehmer haften Sie mit dem Privatvermögen, inklusive Haus und Erspartem.
Was die Rechtsformen sonst unterscheiden
Die UG ist eine GmbH mit kleinerem Startkapital. Sie muss ein Viertel des Jahresgewinns zurücklegen, bis 25.000 € erreicht sind, und kann dann in eine GmbH umgewandelt werden. Im Geschäftsverkehr hat sie den Ruf der dünnen Kapitaldecke — bei größeren Aufträgen wird danach gefragt.
| Einzelunternehmen | GmbH | UG | |
|---|---|---|---|
| Stammkapital | keines | 25.000 € | ab 1 € |
| Haftung | unbeschränkt, privat | auf das Vermögen der GmbH | auf das Vermögen der UG |
| Gründungskosten | 20 – 65 € | 800 – 1.500 € | 300 – 800 € |
| Buchführung | EÜR möglich | Bilanz | Bilanz |
| Jahresabschluss offenlegen | nein | ja | ja |
Ein Detail, das erstaunlich viel ausmacht
Als GmbH-Geschäftsführer stellen Sie sich selbst an. Ihr Gehalt ist Betriebsausgabe und mindert den Gewinn der GmbH, bevor Körperschaft- und Gewerbesteuer greifen. Nur muss es angemessen sein: zu hoch, und das Finanzamt sieht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Als Einzelunternehmer geht das nicht. Was Sie entnehmen, ist keine Ausgabe, sondern eine Privatentnahme — der volle Gewinn bleibt steuerpflichtig, ob Sie ihn anfassen oder nicht.
Weiterrechnen
Die Gewerbesteuerseite steht im Gewerbeanmeldung-Rechner, die persönliche Einkommensteuer im Steuerrechner. Wenn Sie erst kalkulieren, wie viel Umsatz überhaupt nötig ist, fangen Sie beim Stundensatz-Rechner an.