Brutto, netto und die 1,19
Vom Netto zum Brutto multiplizieren Sie mit 1,19. Vom Brutto zum Netto teilen Sie durch 1,19 — nicht 19 % abziehen. Das ist der Fehler, der in Angeboten am häufigsten steckt.
Der Unterschied ist nicht klein. Von 119 € brutto 19 % abzuziehen ergibt 96,39 €. Richtig sind 100 €. Bei einem Auftrag über 10.000 € reden wir von rund 220 € Differenz.
Beide Richtungen
Umgekehrt: Netto = Brutto ÷ 1,19. Die enthaltene Steuer ist Brutto ÷ 1,19 × 0,19, oder kürzer: Brutto × 0,1597.
| Netto | 19 % MwSt. | Brutto |
|---|---|---|
| 100,00 € | 19,00 € | 119,00 € |
| 500,00 € | 95,00 € | 595,00 € |
| 1.000,00 € | 190,00 € | 1.190,00 € |
| 2.500,00 € | 475,00 € | 2.975,00 € |
Sieben Prozent — und die Streitfälle
Der ermäßigte Satz gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher und E-Books, Zeitungen, Personennahverkehr, kulturelle Veranstaltungen, Hotelübernachtungen und Blumen.
Und dann gibt es die Fälle, die aussehen wie Willkür und juristisch begründbar sind. Milch 7 %, Sojadrink 19 %. Ein Buch 7 %, ein Hörbuch auf CD 19 %. Essen zum Mitnehmen 7 %, dasselbe Essen im Sitzen 19 %. Wer in einem dieser Bereiche arbeitet, klärt die Einordnung besser vorher als in der Betriebsprüfung.
| Netto | 7 % MwSt. | Brutto |
|---|---|---|
| 100,00 € | 7,00 € | 107,00 € |
| 500,00 € | 35,00 € | 535,00 € |
| 1.000,00 € | 70,00 € | 1.070,00 € |
Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein Durchlaufposten
Sie vereinnahmen sie vom Kunden und führen sie ans Finanzamt ab. Die Umsatzsteuer, die Sie selbst beim Einkauf gezahlt haben, ziehen Sie als Vorsteuer ab. Am Ende zahlen Sie nur die Differenz.
Ein Rechenbeispiel: 10.000 € netto Umsatz ergeben 1.900 € Umsatzsteuer. Aus 3.000 € netto Einkäufen haben Sie 570 € Vorsteuer. Ans Finanzamt gehen 1.330 €. Gebucht wird das über die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Der Fehler, den viele Gründer machen: Sie behandeln die vereinnahmte Umsatzsteuer als Einnahme. Sie ist es nicht. Legen Sie den Betrag beiseite, sonst fehlt er beim nächsten Voranmeldungstermin.
Wann gar keine Umsatzsteuer anfällt
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG — dafür entfällt auch der Vorsteuerabzug: Kleinunternehmer-Rechner.
- Bestimmte steuerfreie Leistungen: ärztliche Behandlungen, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, viele Bildungsangebote, Vermietung von Wohnraum.
- Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. Prüfen Sie die Nummer und dokumentieren Sie die Prüfung, sonst haften Sie für die Steuer.
- Ausfuhrlieferungen in Drittländer.
Was auf die Rechnung gehört
Fehlt eine Pflichtangabe, verliert Ihr Kunde den Vorsteuerabzug — und meldet sich. Erforderlich sind: vollständiger Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Bezeichnung, Leistungszeitpunkt, Nettobetrag je Steuersatz, Steuersatz und Steuerbetrag.
Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto reicht weniger, dort genügen Name und Anschrift des Ausstellers, Datum, Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz.