Kleinunternehmer: 25.000 Euro, nicht mehr 22.000
Zum 1. Januar 2025 sind die Grenzen des § 19 UStG gestiegen. Maßgeblich sind jetzt 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Wer noch mit den alten 22.000 € rechnet, verschenkt Spielraum.
Die zweite Grenze funktioniert anders als die erste, und das ist der Punkt, an dem es teuer wird: Reißen Sie im laufenden Jahr die 100.000 €, endet die Regelung sofort — mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, nicht erst im Folgejahr.
Die beiden Grenzen
Im Gründungsjahr zählt der tatsächliche Umsatz dieses Jahres gegen die 25.000 €, ohne Umrechnung auf zwölf Monate. Wer im Oktober startet, hat also faktisch drei Monate für 25.000 €.
| Grenze | Betrag | Wirkung bei Überschreitung |
|---|---|---|
| Vorjahresumsatz | 25.000 € | Regelbesteuerung ab dem 1. Januar des Folgejahres |
| Laufendes Jahr | 100.000 € | Regelbesteuerung sofort, ab dem überschreitenden Umsatz |
Was Sie gewinnen und was Sie verlieren
Gewinnen: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Voranmeldungen, deutlich weniger Buchhaltung. Gegenüber Privatkunden sind Sie zudem effektiv 19 % billiger, ohne weniger zu verdienen.
Verlieren: den Vorsteuerabzug. Jede Anschaffung kostet Sie den Bruttopreis. Ein Laptop für 1.190 € brutto kostet den Regelbesteuerten 1.000 €, Sie 1.190 €.
Wann sich der freiwillige Verzicht rechnet
Sie dürfen auf die Regelung verzichten und normal besteuert werden. Bindungsfrist: fünf Jahre. Das lohnt sich in zwei Situationen.
Erstens, wenn Ihre Kunden Unternehmen sind. Die ziehen die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer, es ist ihnen also gleichgültig, und Sie holen sich Ihre eigene Vorsteuer zurück.
Zweitens, wenn am Anfang große Investitionen stehen. Wer für 30.000 € brutto Ausstattung kauft, bekommt als Regelbesteuerter rund 4.790 € vom Finanzamt zurück. Fünf Jahre Voranmeldungen sind dafür ein guter Tausch.
Umgekehrt: Bei Privatkunden und wenig Wareneinsatz ist die Kleinunternehmerregelung fast immer die bessere Wahl.
Praktische Punkte, die oft untergehen
- Der Hinweis auf § 19 UStG gehört auf jede Rechnung. Fehlt er und weisen Sie versehentlich Umsatzsteuer aus, schulden Sie sie dem Finanzamt trotzdem.
- Die Grenzen gelten für den Umsatz, nicht für den Gewinn. 24.000 € Umsatz bei 20.000 € Kosten bleiben unter der Grenze.
- Einkommensteuer fällt unabhängig davon an: Steuerrechner.
- Auch als Kleinunternehmer brauchen Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und je nach Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung.
Wenn Sie mitten im Jahr über die Grenze gehen
- Ab dem Umsatz, der die 100.000 € überschreitet, sind Sie regelbesteuert. Diese Rechnung schon mit Umsatzsteuer.
- Prüfen Sie laufende Verträge. Bei Privatkunden können Sie den Preis meist nicht einfach um 19 % erhöhen, dann geht die Steuer von Ihrer Marge ab.
- Melden Sie sich beim Finanzamt und beginnen Sie mit den Voranmeldungen: Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Ab dann dürfen Sie Vorsteuer ziehen — auch das nicht vergessen.