Umsatzsteuer-Voranmeldung: bis zum 10.
Die Rechnung selbst ist unspektakulär: vereinnahmte Umsatzsteuer minus gezahlte Vorsteuer, die Differenz geht ans Finanzamt. Bei 1.900 € Umsatzsteuer und 570 € Vorsteuer sind das 1.330 €.
Anspruchsvoll ist der Termin. Abgabe bis zum 10. des Folgemonats, elektronisch über ELSTER, und die Zahlung ist am selben Tag fällig. Wer den 10. verpasst, riskiert einen Verspätungszuschlag; wer nicht zahlt, Säumniszuschläge von 1 % je angefangenem Monat.
Wie oft Sie abgeben müssen
Gemeint ist die Zahllast des Vorjahres, nicht der Umsatz. Für Neugründungen galt lange eine Pflicht zur monatlichen Abgabe in den ersten beiden Jahren; sie war zuletzt ausgesetzt. Was für Ihr Gründungsjahr gilt, steht in der Antwort auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
| Umsatzsteuer im Vorjahr | Rhythmus |
|---|---|
| über 9.000 € | monatlich |
| 1.000 € bis 9.000 € | vierteljährlich |
| unter 1.000 € | Befreiung möglich, dann nur die Jahreserklärung |
Einen Monat mehr Zeit
Die Dauerfristverlängerung verschiebt jede Abgabe und Zahlung um einen Monat. Sie ist ein Formular in ELSTER und wird praktisch immer gewährt.
Bei monatlicher Abgabe verlangt das Finanzamt dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressteuer, fällig im Februar. Das ist kein verlorenes Geld — sie wird bei der Dezember-Voranmeldung verrechnet. Bei vierteljährlicher Abgabe entfällt sie ganz, dort gibt es den Monat umsonst.
Ist-Versteuerung: der Liquiditätstrick
Standard ist die Soll-Versteuerung. Sie führen die Umsatzsteuer ab, sobald Sie die Rechnung geschrieben haben — auch wenn der Kunde erst in zwei Monaten zahlt. Sie strecken dem Finanzamt also Geld vor, das Sie noch nicht haben.
Bei der Ist-Versteuerung zählt der Zahlungseingang. Beantragen können Sie sie bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € oder als Freiberufler unabhängig davon. Für alle, die auf Rechnung arbeiten und lange Zahlungsziele haben, ist das der wirksamste Handgriff überhaupt — und einer der wenigen, die nichts kosten.
Woran es in der Praxis scheitert
- Das Geld ist ausgegeben. Die vereinnahmte Umsatzsteuer gehört Ihnen nie; legen Sie sie bei Zahlungseingang beiseite.
- Belege fehlen. Ohne ordnungsgemäße Rechnung kein Vorsteuerabzug, und in der Prüfung fällt genau das auf.
- Bewirtung und Geschenke sind teilweise oder gar nicht abziehbar.
- Innergemeinschaftliche Erwerbe werden vergessen. Die gehören in die Voranmeldung, auch wenn Umsatzsteuer und Vorsteuer sich gegenseitig aufheben.
Und am Jahresende
Die Voranmeldungen sind Abschlagszahlungen. Die Jahreserklärung rechnet ab, und Differenzen werden dort ausgeglichen.
Wer unter der Kleinunternehmergrenze bleibt, gibt gar keine Voranmeldungen ab: Kleinunternehmer-Rechner. Für Brutto und Netto hilft der Mehrwertsteuer-Rechner.