Welcher Zahlungsweg kostet was
Die Antwort ist unbefriedigend: Es kommt auf den Betrag an. Bei zwanzig Euro ist Klarna nach Stripe der Günstigste, bei fünfhundert der Teuerste. Nicht weil sich der Prozentsatz ändert, sondern weil die anderen eine feste Gebühr je Zahlung haben und Klarna nicht.
Der Rechner oben stellt PayPal, Stripe, Klarna, Kreditkarte und Überweisung für denselben Betrag nebeneinander. Was dabei herauskommt, hängt fast immer an dieser einen festen Gebühr.
Bei 100 Euro im Inland
Bei 20 und bei 500 dreht sich die Reihenfolge
Klarna klettert von Platz zwei auf Platz fünf, PayPal von Platz vier auf Platz drei. Wenn Ihr Warenkorb im Schnitt bei 25 € liegt, ist das eine andere Entscheidung als bei 400 €.
| Zahlungsart | 20 € | 100 € | 500 € |
|---|---|---|---|
| Banküberweisung | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| Stripe | 0,55 € | 1,75 € | 7,75 € |
| Kreditkarte | 0,75 € | 2,75 € | 12,75 € |
| PayPal | 0,85 € | 2,84 € | 12,80 € |
| Klarna | 0,60 € | 2,99 € | 14,95 € |
Die Überweisung gewinnt jede Tabelle und trotzdem nicht
Sie kostet nichts, steht deshalb immer oben, und in der Praxis bezahlt sie ein Teil der Kunden nie. Die Bestellung geht raus, die Überweisung nicht, und Sie schreiben Mahnungen für einen Umsatz, der ohne Vorkasse gar nicht erst entstanden wäre.
Die ehrliche Rechnung heißt nicht Gebühr gegen null, sondern Gebühr gegen Abbruchquote. Ein Zahlungsweg, der drei Prozent kostet und zehn Prozent mehr Bestellungen abschließt, ist der günstigere. Bleibt trotzdem etwas offen, hilft der Mahngebühren-Rechner.
Was Sie dem Kunden nicht aufschlagen dürfen
Für SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und Verbraucher-Kreditkarten darf gegenüber Verbrauchern kein gesondertes Entgelt verlangt werden. Eine Zeile „+ 2,50 € PayPal-Gebühr“ auf der Rechnung ist unzulässig und abmahnfähig.
Erlaubt ist, die Gebühr in den Preis einzurechnen. Dasselbe Ergebnis, nur ohne separaten Posten.
Buchhaltung in drei Sätzen
Die Transaktionsgebühr ist eine Betriebsausgabe, kein Abzug vom Erlös. Ihr Umsatz bleibt der volle Rechnungsbetrag — bei 100 € Verkauf führen Sie Umsatzsteuer auf 100 € ab, auch wenn 97,16 € ankommen. Die Gebühr selbst ist als Finanzdienstleistung umsatzsteuerfrei, es gibt darauf also keine Vorsteuer zu ziehen.
Für die Umrechnung: Mehrwertsteuer-Rechner. Für die Voranmeldung: Umsatzsteuer-Voranmeldung-Rechner.