Vom Stundensatz zum Netto: warum 60 Euro nicht viel sind
60 € die Stunde klingen nach einem guten Angestelltengehalt. Sind sie nicht. Ein Freelancer hat keine bezahlten Urlaubstage, keine Lohnfortzahlung, keinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und keine bezahlte Zeit für Akquise, Buchhaltung und Fortbildung.
Realistisch sind 1.200 bis 1.400 abrechenbare Stunden im Jahr, nicht 1.800. Bei 60 € macht das 72.000 bis 84.000 € Umsatz — und davon geht noch alles ab.
Ein Jahr, ehrlich gerechnet
Rund 2.900 € netto im Monat. Ein Angestellter mit 60.000 € Brutto liegt in einer ähnlichen Größenordnung — und bekommt Urlaub, Kündigungsschutz und den halben Sozialversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber dazu.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umsatz (netto) | 78.000 € |
| Betriebsausgaben (Büro, Technik, Versicherungen, Software) | − 12.000 € |
| Gewinn vor Steuern | 66.000 € |
| Krankenversicherung (freiwillig gesetzlich, ca.) | − 9.500 € |
| Altersvorsorge (10 % des Gewinns) | − 6.600 € |
| Einkommensteuer (geschätzt) | − 15.000 € |
| Bleibt | ca. 35.000 € im Jahr |
Die Krankenversicherung ist der größte Brocken
Als Selbstständiger tragen Sie den vollen Beitrag, nicht die Hälfte. In der freiwilligen gesetzlichen Versicherung sind das rund 19 % des Gewinns bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat, Pflegeversicherung eingerechnet.
Die private Krankenversicherung ist am Anfang oft günstiger und im Alter regelmäßig teurer. Der Wechsel zurück ist als Selbstständiger praktisch ausgeschlossen. Was das langfristig bedeutet, rechnet der Krankenversicherungs-Rechner durch.
Legen Sie 40 Prozent beiseite
Die häufigste Insolvenzursache bei Solo-Selbstständigen ist keine schlechte Auftragslage, sondern die Steuernachzahlung im zweiten Jahr. Im ersten Jahr zahlen Sie keine Vorauszahlungen; im zweiten kommt die Nachzahlung für das erste Jahr und gleichzeitig die Vorauszahlung für das laufende. Beides auf einmal.
Getrenntes Konto, 40 % jeder Zahlung sofort dorthin. Für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und den Puffer. Wer das ab dem ersten Auftrag macht, hat dieses Problem nie.
Scheinselbstständigkeit
Wer dauerhaft für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, dessen Weisungen befolgt und in dessen Betrieb eingegliedert ist, gilt womöglich als Arbeitnehmer — unabhängig davon, was im Vertrag steht.
Die Folgen treffen vor allem den Auftraggeber: Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend, bei Vorsatz länger. Aber auch der Freelancer verliert seinen Status.
Vorbeugen heißt: mehrere Auftraggeber, eigene Arbeitsmittel, eigene Räume, keine feste Arbeitszeit, eigenes Auftreten am Markt. Bei Unsicherheit gibt es das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Zwei Dinge, an die kaum jemand denkt
- Rentenversicherungspflicht für bestimmte Selbstständige — Lehrer, Erzieher, Pflegekräfte, Hebammen, Künstler und Publizisten (über die KSK), Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken. Das trifft mehr Leute, als vermutet.
- Berufsunfähigkeit. Als Selbstständiger gibt es keine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie nicht einzahlen: BU-Rechner.