BAföG: die Hälfte ist geschenkt
Der Höchstsatz liegt bei 855 € im Monat für auswärts Wohnende, plus 137 € Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer bei den Eltern wohnt, bekommt 671 €.
Und das Entscheidende: Nur die Hälfte davon ist ein Darlehen, und der Darlehensanteil ist auf 10.010 € gedeckelt. Wer fünf Jahre den Höchstsatz bezieht, zahlt am Ende diese 10.010 € zurück — zinslos — und behält den Rest.
Die Bedarfssätze
| Position | Je Monat |
|---|---|
| Grundbedarf | 475 € |
| Wohnpauschale (auswärts) | 380 € |
| Bedarf auswärts | 855 € |
| Bedarf bei den Eltern | 671 € |
| Zuschlag Kranken- und Pflegeversicherung | 137 € |
Diese Sätze gelten unverändert seit dem 01.08.2024.
Was abgezogen wird
Vom Bedarf gehen das eigene Einkommen und das Einkommen der Eltern ab, jeweils nach Abzug von Freibeträgen. Beim eigenen Einkommen bleiben 603 € im Monat anrechnungsfrei, also genau die Minijobgrenze.
Beim Elterneinkommen liegt der Freibetrag für ein zusammenlebendes Elternpaar bei rund 2.540 € netto im Monat, und für jedes weitere Kind in Ausbildung kommt ein zusätzlicher Freibetrag dazu. Deshalb bekommen Geschwister häufig BAföG, wo ein Einzelkind bei gleichem Elterneinkommen leer ausgeht.
Maßgeblich ist das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres. Ist das Einkommen inzwischen deutlich gesunken — Rente, Arbeitslosigkeit, Krankheit —, stellen Sie einen Aktualisierungsantrag. Das ist einer der häufigsten übersehenen Punkte.
Die Rückzahlung
- Sie beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, nicht nach dem Studium.
- Die Rate beträgt mindestens 130 € im Monat, zinslos.
- Höchstens 10.010 € sind zurückzuzahlen, unabhängig davon, wie viel Sie insgesamt bekommen haben.
- Bei geringem Einkommen wird auf Antrag freigestellt — die Zeit läuft weiter, und nach 20 Jahren wird der Rest erlassen.
- Wer auf einen Schlag zurückzahlt, bekommt einen Nachlass. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, was Sie mit dem Geld sonst täten — bei einem zinslosen Darlehen ist Abwarten oft die bessere Wahl.
Der Antrag
Stellen Sie ihn sofort, notfalls formlos. BAföG wird ab dem Antragsmonat gezahlt, nie rückwirkend. Wer im Oktober das Studium beginnt und im Dezember den Antrag stellt, verliert zwei Monate — bei Höchstsatz 1.710 €.
Ein formloser Antrag genügt zunächst: ein Schreiben ans BAföG-Amt mit Name, Anschrift und dem Satz, dass Sie Ausbildungsförderung beantragen. Die Unterlagen reichen Sie nach.
Bearbeitungszeiten von zwei bis drei Monaten sind normal. Auf Antrag gibt es einen Abschlag von bis zu vier Monatsbeträgen, wenn die Entscheidung länger dauert.
Nach dem vierten Semester und darüber hinaus
- Ab dem fünften Fachsemester müssen Sie einen Leistungsnachweis vorlegen. Ohne ihn endet die Förderung.
- Ein Fachrichtungswechsel ist bis zum Ende des dritten Semesters unproblematisch, danach nur mit wichtigem Grund.
- Die Altersgrenze liegt bei 45 Jahren zu Beginn der Ausbildung, mit Ausnahmen.
- Fürs Ausland gibt es eigene, höhere Sätze plus Reisekosten und Studiengebühren: Auslandssemester-Rechner. Beantragt wird beim zuständigen Auslandsamt, mindestens sechs Monate vorher.