Weiterbildungskosten-Rechner

Berechnen Sie die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung

Weiterbildungskosten berechnen
Berechnen Sie die Gesamtkosten Ihrer beruflichen Weiterbildung

Weiterbildung: was der Staat mitträgt

Eine Fortbildung im ausgeübten Beruf ist steuerlich Werbungskosten — in unbegrenzter Höhe. Kursgebühr, Fahrten, Übernachtung, Fachbücher, Prüfungsgebühren: alles abziehbar.

Bei einem Meisterkurs für 6.000 € und einem Grenzsteuersatz von 30 % holen Sie damit rund 1.800 € über die Steuererklärung zurück. Und das ist nur die eine von mehreren Quellen.

Fortbildung oder Erstausbildung — der teure Unterschied

Erstausbildung ist die erste abgeschlossene Berufsausbildung oder das erste Studium. Alles danach — Master nach Bachelor, Meister nach Gesellenbrief, Umschulung, Fachwirt — zählt als Fortbildung.

Der Verlustvortrag ist der Punkt, an dem viele Geld liegen lassen. Wer in einem Jahr wenig verdient und viel für Weiterbildung ausgibt, lässt den Verlust vom Finanzamt feststellen und zieht ihn im nächsten, einkommensstärkeren Jahr ab.

ErstausbildungFortbildung
Steuerliche EinordnungSonderausgabenWerbungskosten
Höchstbetrag6.000 € im Jahrunbegrenzt
Verlustvortrag möglichneinja
Wirkt ohne Einkommenneinja, über den Verlustvortrag

Die Fördertöpfe

  • Aufstiegs-BAföG für Meister, Techniker, Fachwirt: Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, dazu ein zinsgünstiges Darlehen, von dem ein erheblicher Teil bei bestandener Prüfung erlassen wird.
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit: übernimmt bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit die vollen Lehrgangskosten plus Fahrtkosten. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch vor der Anmeldung.
  • Bildungsprämie und Landesprogramme: Die Länder fördern unterschiedlich, oft mit 50 % Zuschuss bis zu einem Höchstbetrag. Ein Blick auf die Seite des eigenen Bundeslandes lohnt fast immer.
  • Qualifizierungschancengesetz: Zuschüsse für Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch Technologie verändert — beantragt über den Arbeitgeber.

Bildungsurlaub

In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung im Jahr für anerkannte Weiterbildungen, oft zwei Jahre zusammenlegbar. Ausnahmen sind Bayern und Sachsen.

Der Kurs muss vom Land anerkannt sein, und der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden — meist sechs Wochen vorher. Der Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Genutzt wird der Anspruch von einem sehr kleinen Teil der Berechtigten. Es ist die günstigste Weiterbildung, die es gibt: bezahlte Zeit.

Was Sie sammeln sollten

Wie stark sich das auswirkt, hängt am Grenzsteuersatz: Steuerrechner. Bei einer Weiterbildung, die zu einer besseren Position führt, rechnet der Gehaltsrechner die andere Seite.

  1. Rechnungen für Kurs- und Prüfungsgebühren.
  2. Fahrtkosten: 0,30 € je Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Bei auswärtiger Fortbildung die tatsächlichen Kosten für Hin- und Rückfahrt.
  3. Verpflegungsmehraufwand: 14 € ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 € bei ganztägiger Abwesenheit mit Übernachtung.
  4. Übernachtungskosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel.
  5. Zinsen für ein aufgenommenes Bildungsdarlehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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