Studieren kostet keine Studiengebühren — trotzdem Geld
An staatlichen Hochschulen in Deutschland gibt es für Erststudierende aus der EU keine Studiengebühren. Was jedes Semester fällig wird, ist der Semesterbeitrag: zwischen 100 € und 400 €, je nach Hochschule.
Der eigentliche Kostenblock steht woanders. Miete, Essen, Krankenversicherung und Lernmittel summieren sich auf 900 bis 1.200 € im Monat — und die tauchen in keiner Gebührenordnung auf.
Was im Semesterbeitrag steckt
Das Semesterticket ist meist der größte Posten und wird auch dann fällig, wenn Sie es nicht nutzen. Eine Befreiung gibt es nur in engen Ausnahmefällen — etwa bei einem Auslandssemester oder einer Behinderung mit Freifahrtberechtigung.
| Posten | Je Semester |
|---|---|
| Studierendenwerk (Mensa, Wohnheime, Beratung) | 70 – 120 € |
| Verwaltungskostenbeitrag | 0 – 75 € |
| Studierendenschaft (AStA) | 10 – 20 € |
| Semesterticket | 50 – 250 € |
Wo doch Gebühren anfallen
- Zweitstudium: in mehreren Ländern gebührenpflichtig, in Baden-Württemberg 650 € je Semester.
- Nicht-EU-Studierende: in Baden-Württemberg 1.500 € je Semester. Andere Länder erheben nichts.
- Langzeitstudium: wer die Regelstudienzeit deutlich überschreitet, zahlt in einigen Ländern mehrere hundert Euro je Semester.
- Private Hochschulen: 300 bis 800 € im Monat, teils deutlich mehr. Prüfen Sie dort besonders die staatliche Anerkennung des Abschlusses.
- Weiterbildende Masterstudiengänge, auch an staatlichen Hochschulen.
Die tatsächlichen Lebenshaltungskosten
| Posten | Kleinstadt | Großstadt |
|---|---|---|
| Miete (WG-Zimmer) | 280 – 380 € | 450 – 750 € |
| Essen | 180 – 220 € | 200 – 250 € |
| Krankenversicherung | ca. 130 € | ca. 130 € |
| Lernmittel, Telefon, Freizeit | 150 – 200 € | 180 – 250 € |
| Summe | 740 – 930 € | 960 – 1.380 € |
In München, Frankfurt und Hamburg liegen die Mieten regelmäßig über dem oberen Rand. Wer dort ohne Wohnheimplatz startet, sollte mit deutlich mehr rechnen.
Wovon das bezahlt wird
Der übliche Mix: Unterstützung der Eltern, BAföG und ein Nebenjob. Bis 603 € im Monat bleiben Sie in der Minijobgrenze, ohne Sozialabgaben und ohne Anrechnung auf das BAföG.
Als Werkstudent dürfen Sie mehr verdienen und zahlen nur den Rentenversicherungsbeitrag, solange Sie in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden je Woche arbeiten. Über dieser Grenze verlieren Sie den Studentenstatus in der Sozialversicherung, und dann wird es teuer.
Stipendien werden unterschätzt: Das Deutschlandstipendium zahlt 300 € im Monat und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Bei vielen Programmen gibt es mehr Plätze als Bewerbungen.
Was Sie später zurückbekommen
Kosten für ein Erststudium sind nur als Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr abziehbar — und laufen bei den meisten Studierenden ins Leere, weil ohne Einkommen keine Steuer anfällt.
Anders beim Zweitstudium oder einem Master nach abgeschlossenem Bachelor: Das sind Werbungskosten in unbegrenzter Höhe. Geben Sie in diesen Jahren eine Steuererklärung ab, auch ohne Einkommen. Der festgestellte Verlustvortrag mindert die Steuer im ersten Berufsjahr und ist regelmäßig einen vierstelligen Betrag wert: Weiterbildungskosten-Rechner.