Geblitzt: was es kostet und ab wann es weh tut
Bis 20 km/h zu viel bleibt es beim Geld. Ab 21 km/h kommt ein Punkt in Flensburg dazu, ab 31 km/h außerorts beziehungsweise 41 km/h innerorts wird es ein Fahrverbot.
Innerorts wird durchgehend härter bestraft als außerorts — bei 25 km/h zu viel sind es 115 € statt 100 €, bei 55 km/h zu viel 560 € statt 480 €.
Innerorts
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | — | — |
| 11 – 15 km/h | 50 € | — | — |
| 16 – 20 km/h | 70 € | — | — |
| 21 – 25 km/h | 115 € | 1 | — |
| 26 – 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat bei Wiederholung |
| 31 – 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41 – 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51 – 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61 – 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Außerorts
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | — | — |
| 11 – 15 km/h | 40 € | — | — |
| 16 – 20 km/h | 60 € | — | — |
| 21 – 25 km/h | 100 € | 1 | — |
| 26 – 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat bei Wiederholung |
| 31 – 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat bei Wiederholung |
| 41 – 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51 – 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61 – 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Bußgeldkatalog, Stand 2026. Bei Gefährdung, Sachbeschädigung oder Wiederholung innerhalb eines Jahres kann die Behörde nach oben abweichen.
Zwei Zahlen, die noch abgezogen werden
Von der gemessenen Geschwindigkeit geht eine Messtoleranz ab, bevor gerechnet wird: bis 100 km/h drei Stundenkilometer, darüber 3 % des Messwerts. Bei einem Radarwagen aus der Bewegung heraus sind es mehr. Wer mit 63 in der 50er-Zone gemessen wird, hat 10 km/h zu viel — und liegt damit noch in der günstigsten Stufe.
Und: Ab 60 € Bußgeld kommen 28,50 € Gebühren und Auslagen dazu. Der Bescheid über 115 € kostet also 143,50 €.
Die Wiederholungstäter-Regel
Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal um mindestens 26 km/h zu schnell war, bekommt beim zweiten Mal ein Fahrverbot von einem Monat — auch dann, wenn die einzelne Überschreitung dafür nicht gereicht hätte.
Maßgeblich ist der Abstand zwischen der Rechtskraft des ersten Bescheids und dem zweiten Verstoß. Wer den ersten Bescheid schnell bezahlt, startet die Frist früher.
Einspruch: zwei Wochen, dann ist es vorbei
- Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Sie ist nicht verlängerbar.
- Bis dahin gibt es nur den Anhörungsbogen. Dort müssen Sie zur Sache nichts sagen — nur Ihre Personalien angeben.
- Lohnend ist ein Einspruch vor allem bei drohendem Fahrverbot, bei Zweifeln an der Messung oder wenn Sie nicht der Fahrer waren.
- Ohne Rechtsschutzversicherung tragen Sie bei Erfolglosigkeit die Kosten selbst: Rechtsschutzversicherungs-Rechner.
Punkte in Flensburg
Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg. Einzelne Punkte verfallen nach zweieinhalb Jahren (bei einem Punkt), fünf Jahren (bei zwei) oder zehn Jahren (bei drei) — jeder für sich, unabhängig von den anderen.
Ein Fahreignungsseminar bringt einen Punkt Abzug, aber nur bis zu einem Stand von fünf Punkten und nur alle fünf Jahre. Wer bei sechs steht, kann sich nicht mehr freikaufen.