Maklerprovision: seit 2020 zahlt der Käufer nicht mehr allein
Bis Ende 2020 war es in weiten Teilen Deutschlands normal, dass der Verkäufer den Makler beauftragte und der Käufer ihn bezahlte. Bei 350.000 € waren das über 20.000 €, die der Käufer aus Eigenkapital aufbringen musste, für eine Leistung, die er nicht bestellt hatte.
Seit dem 23. Dezember 2020 geht das nicht mehr. Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher darf der Käufer höchstens so viel zahlen wie der Verkäufer (§ 656c, § 656d BGB). Üblich sind heute 5,95 % inklusive Mehrwertsteuer, geteilt — je 2,975 %.
Was das kostet
| Kaufpreis | Gesamtprovision | Käuferanteil | Verkäuferanteil |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 11.900 € | 5.950 € | 5.950 € |
| 350.000 € | 20.825 € | 10.413 € | 10.413 € |
| 500.000 € | 29.750 € | 14.875 € | 14.875 € |
| 750.000 € | 44.625 € | 22.313 € | 22.313 € |
5,95 % ist marktüblich, nicht gesetzlich. Regional finden sich 3,57 % bis 7,14 %, und verhandelbar ist der Satz immer.
Drei Regeln, die Ihnen Geld sparen können
- Teilungsgebot. Verstößt die Vereinbarung dagegen, schuldet der Käufer nicht etwa den zulässigen Teil, sondern gar nichts.
- Nachweispflicht. Sie müssen erst zahlen, wenn der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er seinen eigenen Anteil gezahlt hat. Fragen Sie danach.
- Textform. Ohne Maklervertrag in Textform besteht bei Wohnung und Einfamilienhaus kein Provisionsanspruch. Ein Telefonat reicht nicht, ein Klick auf einer Portal-Seite je nach Ausgestaltung ebenfalls nicht.
Bei Mietwohnungen gilt etwas anderes
Da greift seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. In der Praxis fast immer der Vermieter. Ein Mieter zahlt nur, wenn er den Makler nachweislich selbst und in eigenem Interesse eingeschaltet hat, und dann höchstens zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.
Wer als Mieter trotzdem zur Kasse gebeten wurde, kann das Geld zurückfordern. Der Anspruch verjährt erst nach drei Jahren, es lohnt sich also auch rückwirkend nachzusehen.
Wann gar keine Provision anfällt
Und rechnen Sie die Provision zu den übrigen Nebenkosten dazu, nicht daneben. Mit Grunderwerbsteuer und Notar sind es je nach Bundesland 8,5 bis 11,5 % des Kaufpreises, die die Bank nicht mitfinanziert.
- Sie kannten das Objekt schon. Ohne Nachweis durch den Makler kein Anspruch.
- Der Makler gehört zum Verkäufer, etwa als Tochtergesellschaft. Bei solcher Verflechtung besteht kein Anspruch gegen den Käufer.
- Kein Vertrag in Textform, siehe oben.
- Kauf direkt vom Eigentümer.