Notargebühren-Rechner

Berechnen Sie die Notarkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Inklusive Grundbuchkosten und detaillierter Gebührenaufschlüsselung.

Notarkosten: der einzige Posten, bei dem Vergleichen nichts bringt

Drei Angebote einholen ist beim Hauskauf überall eine gute Idee. Beim Notar nicht. Die Gebühren stehen im GNotKG, sie hängen am Kaufpreis, und jeder Notar in Deutschland verlangt für dieselbe Leistung denselben Betrag. Rabatte sind ihm sogar ausdrücklich verboten.

Als Größenordnung: rund 1,5 % für den Notar, dazu 0,5 % fürs Grundbuchamt. Bei 350.000 € also etwa 7.000 €.

Richtwerte nach Kaufpreis

KaufpreisNotar (ca. 1,5 %)Grundbuch (ca. 0,5 %)Zusammen
150.000 €2.250 €750 €3.000 €
250.000 €3.750 €1.250 €5.000 €
350.000 €5.250 €1.750 €7.000 €
500.000 €7.500 €2.500 €10.000 €
750.000 €11.250 €3.750 €15.000 €

Richtwerte, keine GNotKG-Rechnung. Die Gebühr folgt Tabelle B und hängt davon ab, welche Leistungen tatsächlich beauftragt werden; prozentual sinkt sie bei höheren Kaufpreisen leicht.

Wofür das Geld draufgeht

Der größte Brocken ist die Beurkundung selbst. Daneben stehen Posten, die nach Bürokratie klingen und keine sind — die Auflassungsvormerkung zum Beispiel. Sie wird ins Grundbuch eingetragen, sobald der Vertrag steht, und verhindert, dass der Verkäufer dasselbe Haus in der Zwischenzeit noch einmal verkauft. Ohne sie zahlen Sie und hoffen.

Dazu kommen die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers, die Eintragung Ihrer eigenen, die Treuhandabwicklung mit der Fälligkeitsmitteilung (der Notar sagt Ihnen, wann Sie überweisen dürfen) und am Ende die Grundbuchgebühr für den Eigentumswechsel.

Der Notar ist nicht Ihr Anwalt

Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und muss beide Seiten belehren. Das ist gut gemeint und trotzdem etwas anderes als jemand, der Ihre Interessen vertritt. Bei einer Erbengemeinschaft, einem Bauträgervertrag oder bekannten Mängeln brauchen Sie zusätzlich einen eigenen Anwalt.

Was Sie dagegen umsonst bekommen: Fragen. Bei Verbrauchern muss der Entwurf mindestens zwei Wochen vor dem Termin vorliegen, und die Beratung ist mit der Gebühr abgegolten. Diese zwei Wochen sind die wichtigste Frist im ganzen Kauf. Die meisten lesen den Entwurf trotzdem erst im Wartezimmer.

Wer zahlt

Üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben: Der Käufer trägt Notar- und Grundbuchkosten, der Verkäufer die Löschung seiner eigenen Grundschulden. Was gilt, steht im Kaufvertrag — lesen lohnt sich.

Die Rechnung kommt einige Wochen nach der Beurkundung. Wie sie sich neben Grunderwerbsteuer und Maklerprovision summiert, rechnen die jeweiligen Rechner durch.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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