Elterngeldrechner

Berechnen Sie Ihr monatliches Elterngeld (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) basierend auf Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen.

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Elterngeld: 65 Prozent, aber nicht vom Brutto

Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt, und daraus werden 65 bis 67 %. Mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat.

Die Prozentzahl ist beweglich: Wer wenig verdient hat, bekommt einen höheren Anteil — bis zu 100 % bei sehr geringen Einkommen. Wer viel verdient hat, bekommt 65 % und stößt schnell an die Obergrenze.

Was dabei herauskommt

Netto vor der GeburtSatzBasiselterngeld
600 €ca. 87 %522 €
1.000 €67 %670 €
1.500 €65 %975 €
2.000 €65 %1.300 €
2.770 € und mehr65 %1.800 € (Höchstbetrag)

Unter 1.000 € Nettoeinkommen steigt der Satz schrittweise über 67 % hinaus, bei sehr niedrigen Einkommen bis auf 100 %. Über 1.200 € sinkt er auf 65 %.

Basis, Plus oder Partnerschaftsbonus

Basiselterngeld gibt es für maximal 12 Monate, 14 wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate nehmen. Es ist die höchste monatliche Zahlung und die kürzeste.

ElterngeldPlus halbiert den Betrag und verdoppelt die Dauer. Aus einem Basismonat werden zwei Plus-Monate. Es lohnt sich vor allem bei Teilzeit: Wer nebenher arbeitet, bekommt ElterngeldPlus in voller Höhe des halbierten Betrags, während Basiselterngeld um das Einkommen gekürzt würde.

Partnerschaftsbonus: vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Die Einkommensgrenze

Für Geburten ab April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt 175.000 € übersteigt — für Paare wie für Alleinerziehende gleichermaßen.

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Brutto. Zwischen beiden liegen oft mehrere zehntausend Euro.

Die Steuerklasse vorher wechseln

Weil das Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt zählt, wirkt ein Steuerklassenwechsel direkt auf die Höhe des Elterngeldes. Wer von Klasse V nach III wechselt, hat ein höheres Netto und damit mehr Elterngeld.

Der Wechsel muss allerdings früh genug erfolgen — er wirkt erst ab dem Folgemonat, und maßgeblich ist die Klasse, die in der Mehrzahl der zwölf Bemessungsmonate galt. Praktisch heißt das: spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes.

Das ist kein Trick, sondern eine ausdrücklich zulässige Gestaltung. Über das Jahr gerechnet zahlt das Paar dieselbe Steuer: Gehaltsrechner.

Zwei Punkte, die überraschen

Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden, wird aber nur drei Monate rückwirkend gezahlt. Es lohnt sich also, die Unterlagen vorher zusammenzustellen.

  • Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Wer im Bezugsjahr noch gearbeitet hat, sollte mit einer Nachzahlung rechnen — und ist ohnehin zur Steuererklärung verpflichtet.
  • Mutterschaftsgeld wird vollständig auf das Elterngeld angerechnet. In den ersten Wochen nach der Geburt gibt es deshalb faktisch kein Elterngeld.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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