Kindergarten-Gebühren-Rechner

Berechnen Sie die Kindergartengebühren nach Bundesland

Kita-Gebühren: dieselbe Betreuung, völlig andere Rechnung

Es gibt keine bundesweite Regel. Jedes Land und teils jede Kommune legt eigene Beiträge fest, und die Unterschiede sind extrem: In Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und mehreren anderen Ländern ist die Kita weitgehend beitragsfrei, in Teilen Nordrhein-Westfalens und Bayerns kostet derselbe Platz mehrere hundert Euro im Monat.

Was fast überall gilt: Die Beiträge sind nach Einkommen gestaffelt, nach Betreuungsumfang und nach der Zahl der Kinder in der Familie.

Woran der Beitrag hängt

Das Verpflegungsgeld kommt in aller Regel obendrauf, auch dort, wo die Betreuung beitragsfrei ist — meist 50 bis 90 € im Monat. Es ist der Posten, mit dem „kostenlose Kita“ in der Praxis doch etwas kostet.

FaktorWirkung
Bruttojahreseinkommen der Elterngestaffelt, oft in 6 bis 12 Stufen
Betreuungsumfang25, 35 oder 45 Stunden je Woche
Alter des Kindesunter 3 Jahren meist deutlich teurer
GeschwisterkinderErmäßigung oder Beitragsfreiheit für das zweite Kind
Trägerkommunal, kirchlich oder privat

Was Sie zurückbekommen

Kinderbetreuungskosten sind zu zwei Dritteln als Sonderausgaben abziehbar, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Absetzbar ist die Betreuung, nicht die Verpflegung — die Kita muss beides in der Bescheinigung trennen.

Bei 300 € Beitrag im Monat sind das 3.600 € im Jahr, davon zwei Drittel also 2.400 € Sonderausgaben. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % holen Sie damit rund 720 € zurück: Steuerrechner.

Voraussetzung ist auch hier die unbare Zahlung. Wer die Kita bar bezahlt, kann nichts absetzen.

Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss

Für nicht schulpflichtige Kinder darf der Arbeitgeber die Betreuungskosten steuer- und sozialabgabenfrei erstatten, und zwar in unbegrenzter Höhe. Es ist eine der wenigen Regelungen ohne Deckel.

Bei 300 € Kita-Beitrag im Monat kommen die vollen 300 € an. Eine Gehaltserhöhung müsste dafür bei rund 600 € brutto liegen. Für den Arbeitgeber ist es günstiger, für Sie mehr — es muss nur zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, nicht als Umwandlung.

Ermäßigung und Befreiung

  • Beim Bezug von Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht in der Regel Anspruch auf vollständige Befreiung.
  • Auch knapp darüber lohnt der Antrag: Viele Kommunen erlassen den Beitrag, wenn er eine wirtschaftliche Belastung darstellt.
  • Der Antrag wirkt meist nur ab Antragstellung, nicht rückwirkend. Stellen Sie ihn also sofort, nicht erst, wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben.
  • Bei Einkommensrückgang unterjährig kann eine Neuberechnung verlangt werden — viele wissen das nicht und zahlen ein Jahr lang zu viel.

Der Rechtsanspruch

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Wird keiner zur Verfügung gestellt, kann die Kommune zum Schadensersatz verpflichtet sein — etwa für den Verdienstausfall, wenn ein Elternteil deshalb nicht arbeiten kann. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Praktisch bedeutet das: Melden Sie den Bedarf frühzeitig und schriftlich beim Jugendamt an, nicht nur bei einzelnen Kitas. Nur die schriftliche Anmeldung beim Träger der Jugendhilfe begründet den Anspruch.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ähnliche Rechner