Gaskosten: 130 Kilowattstunden je Quadratmeter
Ein durchschnittlich gedämmtes Haus braucht rund 130 kWh Gas je Quadratmeter und Jahr. Bei 100 m² sind das 13.000 kWh; bei 12 Cent je Kilowattstunde plus Grundpreis landen Sie bei etwa 1.700 € im Jahr.
Die Spannweite ist allerdings gewaltig. Ein unsanierter Altbau kommt auf 200 kWh je Quadratmeter, ein Neubau auf 50. Zwischen beiden liegt bei gleicher Wohnfläche ein Faktor vier.
Verbrauch nach Gebäudezustand
| Gebäude | kWh/m² im Jahr | Verbrauch | Kosten |
|---|---|---|---|
| Neubau nach aktuellem Standard | 50 | 5.000 kWh | ca. 750 € |
| Gut saniert | 80 | 8.000 kWh | ca. 1.110 € |
| Durchschnitt | 130 | 13.000 kWh | ca. 1.710 € |
| Unsanierter Altbau | 200 | 20.000 kWh | ca. 2.550 € |
Nur Heizung und Warmwasser. Der Gaspreis schwankt stark; setzen Sie im Rechner den Wert aus Ihrer eigenen Abrechnung ein.
Von Kubikmeter zu Kilowattstunde
Der Zähler misst Kubikmeter, abgerechnet wird in Kilowattstunden. Umgerechnet wird mit Brennwert und Zustandszahl, beide stehen auf Ihrer Abrechnung:
kWh = m³ × Brennwert × Zustandszahl
Typische Werte sind ein Brennwert um 10 und eine Zustandszahl um 0,95. Aus 1.200 m³ werden damit rund 11.400 kWh. Wer mit dem Faktor 10 überschlägt, liegt nah genug dran.
Was tatsächlich spart
- Ein Grad weniger Raumtemperatur bringt rund 6 % Ersparnis. Von 22 auf 20 Grad sind das 12 % — bei 1.700 € über 200 € im Jahr, ohne Investition.
- Hydraulischer Abgleich. Kostet 500 bis 1.000 €, bringt 5 bis 15 % und ist bei größeren Gebäuden ohnehin vorgeschrieben.
- Heizungspumpe tauschen. Eine alte Umwälzpumpe zieht Strom rund um die Uhr; eine Hocheffizienzpumpe spart 100 € und mehr im Jahr und kostet ähnlich viel.
- Stoßlüften statt Kippfenster. Ein dauerhaft gekipptes Fenster im Winter kostet über die Saison einen dreistelligen Betrag.
- Dämmung der obersten Geschossdecke. Die günstigste bauliche Maßnahme überhaupt, oft unter 30 € je Quadratmeter, und in vielen Fällen ohnehin gesetzlich gefordert.
Die Abrechnung prüfen
Vergleichen Sie den Zählerstand auf der Abrechnung mit Ihrem eigenen. Ablesefehler und Schätzungen sind häufiger als gedacht, und eine Schätzung darf der Versorger nur unter bestimmten Voraussetzungen vornehmen.
Prüfen Sie außerdem, ob der abgerechnete Zeitraum stimmt und ob Preisänderungen korrekt abgegrenzt wurden. Bei Mietwohnungen gilt zusätzlich die Heizkostenverordnung: 50 bis 70 % müssen verbrauchsabhängig verteilt werden, der Rest nach Fläche. Mehr dazu im Nebenkostenrechner.
Wie viel eine bessere Effizienzklasse ausmacht, zeigt der Energieausweis-Rechner.