Energieausweis: 50 Euro oder 400, je nach Baujahr
Wer verkauft oder vermietet, braucht einen. Und zwar früh: Die Kennwerte müssen schon in der Anzeige stehen, sonst ist es eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 10.000 €.
Es gibt zwei Sorten. Der Verbrauchsausweis kostet 50 bis 100 € und schaut auf die letzten drei Heizperioden. Der Bedarfsausweis kostet 300 bis 500 € und rechnet das Gebäude durch. Manchmal dürfen Sie wählen, manchmal nicht.
Welchen Sie nehmen dürfen
Pflicht zum Bedarfsausweis besteht bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht auf das damalige Wärmeschutzniveau gebracht wurden. Sonst haben Sie die Wahl.
Die ist nicht nur eine Preisfrage. Ein sparsamer Vormieter lässt das Haus im Verbrauchsausweis besser dastehen, als es ist — was auffällt, sobald der Käufer die erste eigene Heizkostenabrechnung in der Hand hält. Bei einem gut sanierten Gebäude ist der teurere Bedarfsausweis oft das bessere Verkaufsargument.
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
|---|---|---|
| Grundlage | Verbrauch der letzten drei Jahre | Berechnung des Gebäudes |
| Kosten | 50 – 100 € | 300 – 500 € |
| Hängt ab von | Heizverhalten der Bewohner | Bausubstanz |
| Zulässig | wenn keine Pflicht zum Bedarfsausweis besteht | immer |
Die Klassen
| Klasse | kWh/(m²·a) | Einordnung |
|---|---|---|
| A+ | unter 30 | Passiv-/Effizienzhaus |
| A | 30 – 50 | Neubaustandard |
| B | 50 – 75 | gut saniert |
| C | 75 – 100 | modernisiert |
| D | 100 – 130 | Durchschnitt im Bestand |
| E | 130 – 160 | Sanierungsbedarf |
| F | 160 – 200 | deutlicher Sanierungsbedarf |
| G | 200 – 250 | unsaniert |
| H | über 250 | dringender Sanierungsbedarf |
Der deutsche Wohngebäudebestand liegt im Mittel bei D bis E.
Was ein Klassensprung wert ist
Von F auf C halbieren sich die Heizkosten typischerweise. Bei 150 m² und 2.400 € im Jahr sind das rund 1.200 € — jedes Jahr, unversteuert, und obendrauf ein besserer Verkaufspreis, weil Käufer die Sanierung nicht mehr einpreisen müssen.
Wie sich das in der Abrechnung niederschlägt, zeigen der Nebenkostenrechner und der Gaskostenrechner.
Die Regeln in Kürze
- Gültig zehn Jahre ab Ausstellung.
- In der Anzeige müssen stehen: Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse.
- Spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen, nach Vertragsschluss übergeben.
- Keine Pflicht bei Gebäuden unter 50 m² Nutzfläche, bei Baudenkmälern und wenn Sie einfach selbst wohnen bleiben.
- Ausstellen darf ihn nur, wer nach § 88 GEG berechtigt ist: Architekten, Bauingenieure, bestimmte Handwerksmeister, qualifizierte Schornsteinfeger.