Pflegekosten-Rechner

Berechnen Sie Ihre Pflegekosten nach Pflegegrad

Pflegekosten berechnen
Berechnen Sie die monatlichen Pflegekosten und Leistungen der Pflegekasse

Pflege: was die Kasse zahlt und was übrig bleibt

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Sie zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad, und alles darüber tragen der Pflegebedürftige, sein Vermögen und im Ernstfall seine Kinder.

Der Unterschied ist erheblich: Im Pflegegrad 3 gibt es 599 € Pflegegeld für die Pflege zu Hause, während ein Heimplatz in Deutschland 2.500 bis 3.500 € im Monat kostet.

Leistungen nach Pflegegrad

Pflegegeld bekommt, wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird. Pflegesachleistung fließt an einen ambulanten Dienst. Beides lässt sich als Kombinationsleistung anteilig mischen — was in der Praxis die häufigste Variante ist.

Im Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für Betreuungs- und Entlastungsangebote.

Monatliche Beträge 2026
PflegegradPflegegeld (Angehörige)Pflegesachleistung (Dienst)
1—— (nur Entlastungsbetrag)
2347 €796 €
3599 €1.497 €
4800 €1.859 €
5990 €2.299 €

Der Eigenanteil im Heim

Ein Heimplatz kostet je nach Region und Pflegegrad 2.500 bis 3.800 € im Monat. Die Pflegeversicherung übernimmt davon einen festen Betrag; der Rest ist der Eigenanteil.

Er besteht aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege plus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Zusammen liegt er häufig bei 2.000 bis 2.500 € im Monat.

Immerhin: Seit 2022 gibt es einen Leistungszuschlag, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt — im ersten Jahr moderat, ab dem vierten Jahr deutlich. Er senkt nur den Pflegeanteil, nicht Unterkunft und Verpflegung.

Wenn Rente und Vermögen nicht reichen

  1. Zuerst wird die eigene Rente eingesetzt, dann das eigene Vermögen bis auf ein Schonvermögen von 10.000 €.
  2. Dann prüft das Sozialamt die Hilfe zur Pflege und geht dabei auf die Kinder zu.
  3. Kinder werden erst ab einem eigenen Bruttojahreseinkommen von 100.000 € herangezogen. Diese Grenze gilt je Kind und wurde 2020 eingeführt; darunter passiert nichts.
  4. Eine Schenkung der Eltern innerhalb der letzten zehn Jahre kann allerdings zurückgefordert werden — der bekannteste Fall ist das überschriebene Haus.

Was viele nicht abrufen

  • Entlastungsbetrag von 131 € im Monat in jedem Pflegegrad, für Haushaltshilfe, Betreuung oder Tagespflege. Er verfällt, wenn er nicht genutzt wird — allerdings erst nach Ablauf des Folgehalbjahres.
  • Verhinderungspflege, wenn die pflegende Person Urlaub braucht, und Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € im Monat: Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € Zuschuss je Maßnahme für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift.

Der Antrag

Er läuft formlos bei der Pflegekasse — ein Anruf genügt, und die Leistungen werden ab Antragsmonat gezahlt. Warten Sie also nicht auf Unterlagen.

Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung. Führen Sie in den Wochen davor ein Pflegetagebuch: Wann wurde geholfen, wie lange, wobei. Es ist das wirksamste Mittel gegen eine zu niedrige Einstufung, weil der Gutachter sonst eine Momentaufnahme bewertet.

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein erheblicher Teil der Widersprüche hat Erfolg.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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