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Berechnen Sie Ihren monatlichen Krankenversicherungsbeitrag

Krankenkasse wechseln: bis zu 300 Euro im Jahr

Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Was sich unterscheidet, ist der Zusatzbeitrag, und den legt jede Kasse selbst fest. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 %.

Zwischen der günstigsten und einer teuren Kasse liegt schnell ein Prozentpunkt. Bei 4.000 € brutto sind das 20 € im Monat für Sie — Ihr Arbeitgeber zahlt denselben Betrag noch einmal.

Was Sie zahlen

Arbeitnehmeranteil im Monat, Beitragssatz 14,6 % geteilt plus halber Zusatzbeitrag
BruttoZusatz 1,7 %Zusatz 2,9 %Zusatz 3,9 %
2.500 €203 €218 €231 €
3.500 €285 €306 €324 €
4.500 €366 €394 €416 €
5.812,50 € und mehr473 €508 €537 €

Ab 5.812,50 € im Monat greift die Beitragsbemessungsgrenze; darüber steigt der Beitrag nicht weiter. Die Pflegeversicherung kommt zusätzlich.

Der Wechsel ist einfacher, als er wirkt

Aufnehmen muss Sie jede Kasse; eine Gesundheitsprüfung gibt es in der GKV nicht. Laufende Behandlungen werden nahtlos fortgeführt.

  1. Neue Kasse aussuchen und dort den Aufnahmeantrag stellen. Mehr müssen Sie nicht tun.
  2. Die neue Kasse kündigt bei der alten und meldet den Wechsel dem Arbeitgeber.
  3. Die Bindungsfrist beträgt zwölf Monate ab Beginn der Mitgliedschaft. Danach kündigen Sie mit zwei Monaten Frist zum Monatsende.
  4. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, gilt ein Sonderkündigungsrecht — unabhängig von der Bindungsfrist.

Nicht nur auf den Beitrag schauen

Die Pflichtleistungen sind bei allen Kassen identisch, rund 95 % des Leistungskatalogs sind gesetzlich vorgegeben. Unterschiede gibt es bei den Satzungsleistungen, und die können den Beitragsvorteil auffressen oder verdoppeln.

Lohnend sind vor allem: Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung (60 bis 100 € im Jahr), erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Osteopathie, Zuschüsse zu Reiseimpfungen und Bonusprogramme, die 100 bis 200 € im Jahr auszahlen.

Wer davon zwei oder drei tatsächlich nutzt, ist bei einer etwas teureren Kasse besser aufgehoben als bei der billigsten.

Der Zusatzbeitrag im Kleingedruckten

Seit 2019 wird er paritätisch getragen, also je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei Rentnern übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte, bei freiwillig Versicherten und Selbstständigen zahlen Sie ihn allein.

Erhöht eine Kasse den Satz, muss sie Sie darüber informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Diese Information kommt oft im Kleingedruckten eines Serienbriefs — der Blick lohnt sich.

Wie sich der Beitrag im Gesamtbild auswirkt, zeigt der Gehaltsrechner.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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