Renovieren: rechnen Sie 15 Prozent drauf
Die Materialpreise sind selten das Problem. Das Problem ist, was in der ersten Schätzung fehlt: Entsorgung, Anfahrt, Werkzeugmiete, das Wochenende, das doch zwei wurden, und die Überraschung hinter den alten Fliesen.
Daher die Faustregel: 15 % auf die Summe, im Altbau eher 25 %. Wer sie einplant, kommt hin. Wer sie nicht einplant, kommt auch hin, nur mit schlechterer Laune.
Was was kostet
| Arbeit | Selbst | Handwerker |
|---|---|---|
| Streichen (je m² Wandfläche) | 2 – 4 € | 8 – 15 € |
| Tapezieren (je m² Wandfläche) | 5 – 10 € | 15 – 25 € |
| Laminat verlegen (je m²) | 15 – 35 € | 35 – 60 € |
| Parkett verlegen (je m²) | 40 – 90 € | 80 – 150 € |
| Fliesen legen (je m²) | 25 – 60 € | 70 – 130 € |
| Innentür austauschen (je Stück) | 150 – 400 € | 300 – 700 € |
| Bad komplett (5 – 8 m²) | — | 12.000 – 25.000 € |
| Küche ohne Geräte | — | 6.000 – 20.000 € |
| Elektro erneuern (je m² Wohnfläche) | — | 80 – 150 € |
| Fenster austauschen (je Stück) | — | 600 – 1.500 € |
Richtwerte für Deutschland, Stand 2026. Regionale Unterschiede von 30 % sind normal; in Ballungsräumen liegen die Handwerkerpreise am oberen Rand.
20 Prozent holt das Finanzamt zurück
Für Handwerkerleistungen in der selbst genutzten Wohnung ziehen Sie 20 % der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld ab, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG). Direkt von der Steuer, nicht von den Einkünften — das ist ein erheblicher Unterschied.
Zwei Bedingungen, an denen es regelmäßig scheitert: Es muss eine Rechnung geben, und sie muss überwiesen werden. Bar bezahlt heißt nicht absetzbar, auch mit Quittung nicht. Material zählt ohnehin nicht mit, nur Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenmiete. Lassen Sie sich das in der Rechnung getrennt ausweisen, sonst streicht das Finanzamt den ganzen Posten.
Bei einer vermieteten Wohnung ist die Lage besser, dort sind die vollen Kosten Werbungskosten. Eine Falle lauert nach einem Kauf: Übersteigen die Instandsetzungskosten in den ersten drei Jahren 15 % des Gebäudekaufpreises, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten und dürfen nur noch abgeschrieben werden.
Streichen beim Auszug? Erst den Vertrag lesen
Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, ist eine Klausel, die Sie zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, unwirksam. Das hat der BGH 2015 entschieden, und es betrifft sehr viele ältere Mietverträge.
Ebenfalls unwirksam: starre Fristenpläne („Küche alle drei Jahre“), Endrenovierungsklauseln unabhängig vom Zustand und Farbvorgaben für die laufende Mietzeit.
Bevor Sie Farbe kaufen, lesen Sie also die Klausel, und im Zweifel fragen Sie beim Mieterverein nach. Das kostet einen Jahresbeitrag und spart womöglich ein Wochenende plus Material.
Selbst machen oder machen lassen
- Streichen, Tapezieren, Laminat, Möbel montieren: klar selbst. Viel Zeit, wenig Risiko, große Ersparnis.
- Fliesen und Parkett: Grenzfall. Handwerklich anspruchsvoll, und ein misslungener Boden kostet zweimal.
- Elektro, Gas, Heizung: nicht selbst. Abnehmen dürfen das in Deutschland ohnehin nur eingetragene Fachbetriebe, und bei Eigenleistung stehen Sie im Schadensfall ohne Versicherungsschutz da.
Reihenfolge
- Was verdeckt liegt: Elektro, Sanitär, Heizung, Estrich.
- Fenster und Türen.
- Putz und Trockenbau.
- Böden.
- Streichen. Wer damit anfängt, streicht zweimal.