Erbschaftssteuer-Rechner

Berechnen Sie die Erbschaftsteuer mit den aktuellen Freibeträgen und Steuersätzen für alle Verwandtschaftsgrade.

Erbschaftsteuer: die meisten zahlen keine

Ein Ehepartner erbt 500.000 € steuerfrei, jedes Kind 400.000 €. Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann also 1,3 Millionen € weitergeben, ohne dass das Finanzamt beteiligt wird — und mit dem Versorgungsfreibetrag und der Steuerbefreiung für das Familienheim wird daraus noch deutlich mehr.

Eng wird es woanders: bei Geschwistern, Nichten, Neffen und Freunden. Deren Freibetrag beträgt 20.000 €, und der Steuersatz beginnt bei 15 beziehungsweise 30 %.

Freibeträge

Verhältnis zum ErblasserSteuerklasseFreibetrag
Ehegatte, eingetragener LebenspartnerI500.000 €
Kind, Stief- und AdoptivkindI400.000 €
EnkelI200.000 €
Eltern und Großeltern (beim Erben)I100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen, SchwiegerkinderII20.000 €
Alle Übrigen, auch nichteheliche PartnerIII20.000 €

Nichteheliche Lebenspartner stehen in Steuerklasse III — wie Fremde. Bei größeren Vermögen ist das der teuerste Punkt im ganzen Erbrecht.

Die Sätze auf den Teil über dem Freibetrag

Anders als bei der Einkommensteuer gilt der Satz auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur auf den Teil in der jeweiligen Stufe. Ein Kind, das 301.000 € über dem Freibetrag erbt, zahlt 15 % auf alles statt 11 % — 45.150 € statt 33.110 €. Es gibt zwar eine Härtefallregelung, die den Sprung abfedert, aber knapp unter einer Stufengrenze zu bleiben lohnt sich trotzdem.

Steuerpflichtiger ErwerbKlasse IKlasse IIKlasse III
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6.000.000 €19 %30 %30 %
darüber23 – 30 %35 – 43 %50 %

Was zusätzlich steuerfrei bleibt

  • Das Familienheim, wenn der Ehegatte es zehn Jahre lang selbst bewohnt. Bei Kindern zusätzlich begrenzt auf 200 m² Wohnfläche.
  • Versorgungsfreibetrag: 256.000 € für den Ehegatten, für Kinder je nach Alter zwischen 10.300 € und 52.000 €. Er wird um den Kapitalwert von Hinterbliebenenrenten gekürzt.
  • Hausrat bis 41.000 € in Steuerklasse I, andere bewegliche Gegenstände bis 12.000 €.
  • Bestattungskosten pauschal mit 10.300 €, ohne Nachweis.

Die Zehnjahresfrist

Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Wer mit 55 die erste Schenkung macht, kann mit 65 und mit 75 noch zweimal denselben Betrag steuerfrei übertragen — bei einem Kind also dreimal 400.000 €.

Der Zeitraum wird rückwärts gerechnet, vom Erbfall aus. Eine Schenkung neun Jahre vor dem Tod wird dem Nachlass wieder zugerechnet. Frühzeitig anfangen ist deshalb die einzige Gestaltung, die wirklich zuverlässig funktioniert. Wie sie im Einzelnen läuft, zeigt der Schenkungssteuer-Rechner.

Fristen und Zuständigkeit

  1. Innerhalb von drei Monaten müssen Sie den Erwerb beim Finanzamt anzeigen. Formlos genügt, ein Brief reicht.
  2. Banken, Versicherungen und Notare melden ohnehin von sich aus — der Vorgang ist dem Finanzamt also bekannt.
  3. Das Finanzamt fordert bei Bedarf eine Erbschaftsteuererklärung an. Die Frist dafür beträgt mindestens einen Monat.
  4. Wer eine Immobilie erbt, sollte prüfen lassen, ob der typisierte Wert des Bewertungsgesetzes über dem Verkehrswert liegt. Ein Gutachten kann sich rechnen: Immobilienwert-Rechner.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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