Schenken statt vererben — alle zehn Jahre neu
Schenkung- und Erbschaftsteuer folgen denselben Freibeträgen und denselben Sätzen. Ein einziger Unterschied macht die Schenkung interessant: Sie können sie wiederholen.
Alle zehn Jahre steht der Freibetrag wieder in voller Höhe zur Verfügung. Ein Elternteil kann einem Kind also mit 50, 60 und 70 jeweils 400.000 € übertragen — 1,2 Millionen €, steuerfrei.
Die Freibeträge
| Verhältnis | Freibetrag | alle 10 Jahre |
|---|---|---|
| Ehegatte | 500.000 € | erneut |
| Kind | 400.000 € | erneut |
| Enkel | 200.000 € | erneut |
| Eltern (bei Schenkung) | 20.000 € | erneut |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € | erneut |
| Alle Übrigen | 20.000 € | erneut |
Achtung, ein Unterschied zur Erbschaft: Eltern haben beim Erben 100.000 €, beim Beschenktwerden nur 20.000 €.
Wer schenkt, entscheidet mit
Ein Ehepaar hat zwei Freibeträge. Wenn beide Elternteile jeweils 400.000 € an dasselbe Kind übertragen, sind das 800.000 € in einem Zug. Voraussetzung: Beide müssen tatsächlich Eigentümer des Übertragenen sein.
Daraus entstand die Kettenschenkung — Vater schenkt der Mutter, Mutter schenkt dem Kind. Sie ist zulässig, wenn die Zwischenperson frei über das Geschenk verfügen kann. Steht im Vertrag oder in der Absprache, dass weitergegeben werden muss, rechnet das Finanzamt direkt vom Vater zum Kind und die Gestaltung ist wertlos.
Was ohnehin nicht besteuert wird
- Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag, Hochzeit oder Weihnachten, in einem der Vermögensverhältnissen angemessenen Rahmen.
- Unterhalt und Ausbildungskosten für Kinder.
- Das selbst genutzte Familienheim zwischen Ehegatten — ohne Betragsgrenze und ohne Zehnjahresfrist, aber nur zu Lebzeiten und nur bei tatsächlicher Selbstnutzung.
- Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen und an politische Parteien.
Immobilien: die zwei Werkzeuge
Beim Nießbrauch behalten die Schenkenden das Recht, weiter in der Immobilie zu wohnen oder sie zu vermieten. Der Kapitalwert dieses Rechts wird vom Wert der Schenkung abgezogen, und er ist erheblich: Bei einem 65-Jährigen und einer Immobilie mit 12.000 € Jahresmiete liegt er im sechsstelligen Bereich.
Bei der gemischten Schenkung übernimmt der Beschenkte etwa eine Restschuld. Nur die Differenz zählt als Schenkung. Ein Haus im Wert von 500.000 € mit 200.000 € Grundschuld, die der Beschenkte übernimmt, ist eine Schenkung über 300.000 €.
Beides gehört in einen notariellen Vertrag und beides sollte vorher gerechnet werden — auch gegen die Grunderwerbsteuer, die bei Verwandten in gerader Linie ohnehin entfällt: Grunderwerbsteuer-Rechner.
Anzeigen, und zwar auch die kleinen
Jede Schenkung ist binnen drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen, auch wenn sie unter dem Freibetrag bleibt. Der Grund liegt auf der Hand: Ohne Anzeige kann die Zehnjahresfrist später nicht belegt werden.
Wer den Nachweis nicht führen kann, zahlt im Erbfall auf einen Betrag Steuer, der eigentlich längst verbraucht wäre. Bei größeren Beträgen lohnt der notarielle Vertrag schon deshalb.