Hausratversicherung Rechner

Berechnen Sie die Kosten einer Hausratversicherung basierend auf Wohnfläche, Versicherungssumme und Wohnlage

Empfohlen: 650€ pro m² = 52.000€

Verifizierte Berechnung

Aktualisiert: 2025-01-01

Vereinfachte Berechnung. Tatsächliche Beiträge variieren nach Anbieter und Leistungsumfang.

Durchschnittliche Hausratversicherungsbeiträge Deutschland

Hausrat: 650 Euro je Quadratmeter

Die Versicherungssumme wird üblicherweise über eine Faustformel bestimmt: 650 € je Quadratmeter Wohnfläche. Eine 80-m²-Wohnung ergibt damit 52.000 €, und der Beitrag liegt je nach Wohnort bei 80 bis 200 € im Jahr.

Wichtig ist, dass die Summe stimmt. Liegt sie zu niedrig, kürzt der Versicherer im Schadensfall anteilig — auch bei einem kleinen Schaden.

Was die Unterversicherung anrichtet

Angenommen, Ihr Hausrat ist 60.000 € wert, versichert sind 40.000 €. Bei einem Wasserschaden über 10.000 € zahlt der Versicherer nur zwei Drittel, also 6.667 €. Die Kürzung greift proportional, unabhängig von der Schadenhöhe.

Dagegen hilft der Unterversicherungsverzicht. Er ist in fast allen Tarifen enthalten, wenn Sie die Versicherungssumme nach der 650-Euro-Formel bilden — dann prüft der Versicherer die tatsächliche Höhe nicht mehr nach. Kontrollieren Sie, dass er im Vertrag steht.

650 € je Quadratmeter
WohnflächeVersicherungssummeBeitrag im Jahr
50 m²32.500 €50 – 130 €
80 m²52.000 €80 – 200 €
120 m²78.000 €120 – 300 €

Die Spannweite kommt von der Tarifzone: In Regionen mit hoher Einbruchhäufigkeit kostet dieselbe Deckung ein Vielfaches.

Was versichert ist und was nicht

Versichert ist alles Bewegliche in der Wohnung — Möbel, Kleidung, Elektronik, Bargeld bis zu einer Grenze — gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.

Nicht versichert sind Elementarschäden: Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck. Die kosten als Zusatzbaustein meist 30 bis 80 € im Jahr — und nach den Hochwassern der letzten Jahre gehören sie in fast jeden Vertrag.

Ebenfalls nicht automatisch dabei: Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung, Glasbruch, Schäden durch Überspannung nach Blitzschlag. Alles drei ist als Baustein erhältlich.

Grobe Fahrlässigkeit

Das gekippte Fenster beim Einkaufen, die Kerze im Nebenzimmer, der Herd, der anblieb. Ohne die Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ darf der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder ganz verweigern.

Diese Klausel ist der wichtigste Unterschied zwischen einem billigen und einem brauchbaren Tarif. Sie kostet wenige Euro im Jahr und entscheidet in einem erheblichen Teil aller realen Schadensfälle.

Im Schadensfall

Eine einfache Vorsorge, die im Ernstfall viel wert ist: Machen Sie einmal im Jahr ein Video, in dem Sie durch alle Räume gehen und Schränke öffnen. Das ersetzt die Erinnerung, wenn nichts mehr da ist. Ersetzt wird übrigens der Neuwert, nicht der Zeitwert — der zwölf Jahre alte Fernseher wird also durch ein gleichwertiges neues Gerät ersetzt.

  1. Bei Einbruch sofort die Polizei rufen und eine Anzeige aufnehmen lassen. Ohne polizeiliche Aufnahme zahlt kein Versicherer.
  2. Nichts wegräumen und alles fotografieren, bevor aufgeräumt wird.
  3. Stehlgutliste erstellen, so detailliert wie möglich, mit Kaufbelegen soweit vorhanden.
  4. Den Versicherer unverzüglich informieren, in der Regel innerhalb weniger Tage.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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