Zinseszins: die zweite Hälfte kommt von allein
10.000 € zu 5 % werden in zehn Jahren zu 16.289 €. Ohne Zinseszins wären es 15.000 €. Der Unterschied wirkt klein — und wächst mit jedem Jahr, weil er sich selbst verzinst.
Nach dreißig Jahren stehen 43.219 € auf dem Konto statt 25.000 €. Fast die Hälfte des Endbetrags stammt dann aus Zinsen auf Zinsen.
Wie sich das über die Zeit auffächert
Die Formel dahinter: Endkapital = Startkapital × (1 + Zinssatz)^Jahre. Bei monatlicher Gutschrift teilen Sie den Zinssatz durch zwölf und multiplizieren die Jahre mit zwölf — das Ergebnis liegt minimal höher.
| Nach | Ohne Zinseszins | Mit Zinseszins | Differenz |
|---|---|---|---|
| 5 Jahren | 12.500 € | 12.763 € | 263 € |
| 10 Jahren | 15.000 € | 16.289 € | 1.289 € |
| 20 Jahren | 20.000 € | 26.533 € | 6.533 € |
| 30 Jahren | 25.000 € | 43.219 € | 18.219 € |
Die 72er-Regel
72 geteilt durch den Zinssatz ergibt ungefähr die Zahl der Jahre bis zur Verdopplung. Bei 6 % sind es zwölf Jahre, bei 3 % vierundzwanzig, bei 8 % neun.
Sie funktioniert in beide Richtungen. Bei 3 % Inflation halbiert sich die Kaufkraft Ihres Geldes ebenfalls in vierundzwanzig Jahren — was der Grund ist, warum Geld auf dem Girokonto keine sichere Anlage ist, sondern nur eine unauffällige.
Nominal, effektiv, real
3 % Zinsen bei 4 % Inflation ergeben einen Realzins von minus einem Prozent. Nominal wächst das Geld, real schrumpft es. Genau dieser Fall war jahrelang der Normalzustand auf deutschen Sparkonten.
| Begriff | Was er sagt |
|---|---|
| Nominalzins | der beworbene Satz, ohne Gebühren und ohne Zinseszinseffekt |
| Effektivzins | das, was nach Gebühren und Zinsgutschriften tatsächlich herauskommt |
| Realzins | Effektivzins minus Inflation — die einzige Zahl, die über Kaufkraft entscheidet |
Was das Finanzamt abzieht
Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungsteuer an, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer — zusammen rund 26,4 bis 28 %.
Steuerfrei bleibt der Sparerpauschbetrag von 1.000 € je Person, 2.000 € bei gemeinsamer Veranlagung. Nutzen können Sie ihn aber nur mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank. Ohne Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro ab, und Sie holen es sich frühestens mit der nächsten Steuererklärung zurück.
Bei mehreren Banken lässt sich der Betrag aufteilen. Prüfen Sie einmal im Jahr, ob die Aufteilung noch zu den tatsächlichen Erträgen passt.
Wo Sie weiterrechnen
- Regelmäßig einzahlen statt einmalig anlegen: Sparrechner.
- Fest angelegt, mit garantiertem Zins: Festgeldrechner.
- Täglich verfügbar: Tagesgeldrechner.
- In Aktien, mit Schwankung statt Garantie: ETF-Sparplan-Rechner.